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Reinhalteverband Ilztal

Die Kläranlagen befinden sich in Prebensdorf und Schirnitz. Der Reinhalteverband Ilztal bildet eine Gemeinschaft zwischen 3 Gemeinden:
  •     Ilztal
  •     Albersdorf/Prebuch
  •     St. Ruprecht/Raab
Betreut und gewartet werden diese Anlagen durch unsere Gemeindearbeiter/Klärwarte Manfred Trummler und René Pitter.

Vorstand Reinhalteverband Ilztal
  • Obmann Andreas Nagl, Prebensdorf
  • Kassier Robert Schmierdorfer, Albersdorf
  • Delegierter Kurt Nistelberger, Preßguts
  • Vorstandsmitglied Helene Fuchs, Rollsdorf
  • Vorstandsmitglied Hanspeter Thomasser, Albersdorf
  • Delegierter Herbert Gauster, Schattauberg
  • Delegierter Bernhard Meier, Preßguts
  • Delegierter Günter Zierler, Prebuch
  • Rechnungsprüfer Bernhard Meier, Preßguts
  • Rechnungsprüfer Herbert Gauster, Schattauberg
  • Obmann Stellvertreter Johann Kalcher, Rollsdorf
  • Schriftführer Andreas Klamler, Wolfgruben
  • Delegierte Andrea Lammer, Etzersdorf
  • Ersatzmitglied Franz Nöhrer, Arndorf
  • Ersatzmitglied Gerhard Gesslbauer, Etzersdorf
  • Ersatzmitglied Martin Glück, Rollsdorf
  • Schlichtungsstelle Daniela Lehnert, Land Steiermark
  • Dr. Helmut Gauster, BH Weiz
  • Schlichtungsstelle DI Ulrich Spener
  • Rechnungsprüfer Kurt Nistelberger, Preßguts
Schritt für Schritt zum sauberen Wasser

Sämtliche Abwässer der Gemeinde Ilztal, Teile der Gemeinden St.Ruprecht/Raab und Albersdorf/Prebuch werden durch die Kläranlage Ilztal, der Ortsteil Schirnitz durch die Anlage Schirnitz gereinigt. Dementsprechend ist die Kläranlage auf eine Kapazität von 5000 Einwohner-Gleichwerten ausgelegt.

Optimaler Standort

Der Grund für den Standort der Kläranlage ist die geographische Lage der Anschlussgemeinden.  Der Standort der Kläranlage im  südöstlichen Teil von Prebensdorf wurde  so gewählt, dass die Kanäle im freien Gefälle bis zur Kläranlage einfließen können. Das Abwasser wird in die Kläranlage mechanisch und biologisch (Kohlenstoff-, Stickstoff- und Phosphor) gereinigt und anschließend in die Ilz geleitet.

Effizientes Energiemanagement

Die technisch erstklassige Ausrüstung der Kläranlage gewährleistet einen verfahrens- und energietechnisch optimierten Betrieb. So wird die geforderte Reinigungsleistung aus ökonomischer wie auch verfahrenstechnischer Sicht durch eine zeitgemäße Prozessleittechnik mit geringstmöglichem Energieeinsatz für Belüftung und Umwälzung erzielt.
Manfred Trummler
Klärwart Reinhalteverband Ilztal
Bei Fragen erreichen Sie mich bitte unter:
René Pitter
Klärwart Reinhalteverband Ilztal
Bei Fragen erreichen Sie mich bitte unter:
Abwasser-ABC
 
Ihre Fragen - unsere Antworten
 
Als Abwasser bezeichnet man Wasser, das infolge der Verwendung als Aufbereitungs-, Veredelungs-, Weiterverabeitungs-, Produktions-, Verwertungs-, Konsumations- oder Dienstleistungsprodukt, sowie in Kühl-, Lösch-, Reinigungs-, Desinfektions- oder sonstigen nicht natürlichen Prozessen in seinen Eigenschaften verändert wird.

Unser Ziel ist es, eine intakte Umwelt und sauberes Wasser für hygienische Lebensbedingungen zu sichern und Ihnen alle Fragen diesbezüglich zu beantworten.

  • Was darf in die Toilette / was nicht?

    Problemstoffe und Restabfälle gehören nicht in die Kanalisation - nur Toilettenpapier. 


    • Problemstoffe - wie zum Beispiel Wandfarben, Chemikalien, Medikamente aber auch Öle und Fette aller Art dürfen nicht in die Kanalisation eingebracht werden. Diese Stoffe sind zu sammeln und über die Altstoffsammelzentren zu entsorgen. 
    • Restabfälle - wie Windeln, Feuchttücher, Tampons, Wattestäbchen oder -pads verstopfen die Kanalisation und beschädigen Pumpanlagen und sind daher ausschließlich über den Restabfall zu entsorgen. 
    • Speisereste - ganz oder zerkleinert gehören in die Biotonne und dürfen nicht in die Kanalisation gelangen. Das Einbringen von Speiseresten trägt erheblich zur Vermehrung von Ratten bei. 

  • Warum duftet es komisch?

    Das Auftreten unangenehmer Gerüche in Räumen die eine Verbindung zur Kanalisation aufweisen, kann verschiedene Ursachen haben: 

    • Geruchsverschluss: Nach längeren Abwesenheiten oder nur sporadischer Nutzung kann der Geruchsverschluss (Siphon) austrocknen. Füllen Sie daher regelmäßig auch in wenig benutzte Abflüsse Wasser nach um diesen wieder zu aktivieren. 
    • Ablagerungen: Organische Ablagerungen (Fett, Haare etc.) im Geruchsverschluss oder den nachfolgenden Leitungen können ebenfalls die Ursache für Geruchsentwicklung sein. Hier hilft eine regelmäßige Reinigung!

  • Was hilft bei einem verstopften Abfluss?

    Ist ein Abfluss verstopft, liegt das Problem meist beim Geruchsverschluss. Häufig genügt es, diesen zu öffnen und die Ablagerungen zu entfernen. Liegt die Verstopfung in der Rohrleitung, kann diese meist nur mehr mit Spezialwerkzeug beseitigt werden.


    Im Handel wird auch eine Reihe von chemischen Rohrreinigern angeboten, die nicht zwingend zum gewünschten Ergebnis führen. Dabei kommen durchaus auch gefährliche Stoffe zum Einsatz. Eine mechanische Reinigung ist daher immer dem Einsatz von chemischen Reinigern vorzuziehen. 


    Bei Verstopfung rufen Sie uns an!

  • Wie kann ich einen Rückstau verhindern?

    Das öffentliche Kanalnetz kann Niederschlagswasser nicht unbegrenzt aufnehmen. Bei extremen Starkregenereignissen (z.B. nach Gewitterregen) kann es zu einer Überlastung der Kanalisation kommen. Dabei kann der Wasserstand im Kanalnetz bis zum höchstmöglichen Punkt, der sogenannten RÜCKSTAUEBENE ansteigen.


    Die Rückstauebene liegt meist auf Höhe der Straßenoberkante des Geländes, in dem der Kanal verläuft. Alle ungesicherten, tiefer liegenden Gebäudeteile (Kellergeschoß) werden dabei überflutet. Auch durch das Einbringen von Störstoffen in die Kanalisation (Verstopfung) kann ein Kanalrückstau hervorgerufen werden.


    Gemäß ÖNORM B2501 und der Ilztaler Kanalordnung muss sich jeder Hausbesitzer selbst gegen Kanalrückstau sichern. Geeignete technische Einbauten, wie normgeprüfte Doppelrückstauverschlüsse für fäkalienfreie Wässer oder Hebeanlagen für WC-Anlagen unter der Rückstauebene sind vorzusehen. 


    Die Mitarbeiter des Bereiches ABWASSER beraten Sie gerne, um eine für Sie optimale Lösung zu finden.


  • Welche Präventivmaßnahmen gibt es?

    Durch gute Planung bei der Errichtung des Hausanschlusses können Sie bereits im Vorfeld Probleme vermeiden. Das spart Kosten und Nerven! 


    Auch eine Hausanschlussleitung sollte einmal in 10 Jahren mittels selbstfahrender Kamera optisch überprüft werden. Dabei lassen sich frühzeitig technische Gebrechen erkennen, die in weiterer Folge zu Schäden an Umwelt, Gebäuden oder Straßen (durch Einsturz) führen können. 


  • Wie wird Niederschlagswasser beseitigt?

    Die Beseitigung der auf einem Grundstück anfallenden Niederschlagswässer gehört zum Bauplatzrisiko und ist vom Grundstückseigentümer auf dessen Kosten vorzunehmen. Eine Ableitung auf öffentliches Gut ist dabei nicht zulässig. In den meisten Fällen wird daher eine punktuelle (über Sickerschächte) oder eine breitflächige Versickerung (Rasenmulden, Rasengittersteine, o.ä.) zur Beseitigung der Niederschlagswässer in Frage kommen. Eine Einleitung von Schmutzwasser in den öffentlichen Abwasserkanal entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und ist gemäß § 22 der Iztaler Kanalordnung unzulässig.


    In wenigen Fällen kann auch eine Einleitung in ein öffentliches Gewässer möglich sein, dazu ist eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen.


    Auf der Website des Landes Steiermark gibt es dazu einen umfassenden Leitfaden:

    Leitfaden Niederschlagswässer Land Steoermark


    Anfallendes Niederschlagswässer von Flächen die mit Fahrzeugen befahren werden (Garagenvorplätze, Stellplätze, u.a.), aber auch Entwässerungen von Terrassen und Balkonen, dürfen aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht punktuell zur Versickerung gebracht werden. 


    Hier ist ausschließlich eine flächige Versickerung über einen sogenannten "aktiven Bodenkörper" als Reinigungsschicht zulässig.


Service & Dienstleistungen

Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Service- und Dienstleistungen, die Sie bei bei unseren Partnerfirmen in Anspruch nehmen können. Kontaktdaten zu jeweligen Dienstleistungen erfragen Sie bitte im Gemeindeamt.
  • Senkgruben-Entleerung
  • Entleerung mittels Saugwagen und fachgerechte Entsorgung
  • Reinigung Kanal
  • Beseitigung von Verstopfungen im Hausanschlusskanal 
  • Reinigung Abfluss
  • Beseitigung von Verstopfungen in der Hausinstallation
  • Kamerabefahrung
  • Befahrung und Ortung des Hauskanalanschlusses mittels Hausanschlusskamera
  • Planauskunft
  • Planunterlagen über die Lage des öffentlichen Ilztaler Kanalnetzes
Anschlussmöglichkeiten an das öffentliche Kanalnetz, technische, rechtliche und finanzielle Voraussetzungen, Kanalanschluss-/benutzungsentgelte nach gültiger Tarifordnung:
Hauskanalanschluss

Informationen über die Herstellung eines Hauskanalanschlusses in Ilztal erhalten Sie im Bauamt der Gemeinde Ilztal. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Monika Reisinger unter +43 3113 2485 3.
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