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Gemeindeförderungen 2024

Die Gemeinde fördert in den folgenden Bereichen:

Förderung Top-Ticket für Schüler:Innen, Studierende und Lehrlinge
Top-Ticket
50 % der Kosten für das Topticket
Vorzulegen sind folgende Unterlagen:
  • ausgefülltes Formular
  • bei Studenten: Inskriptionsbestätigung
  • Kopie des Top-Tickets
  • Zahlungsbestätigung des Top-Tickets
    Formular Förderung Top-Ticket

    Neugeborenenförderung
    Geburt
    einmalig pro Kind € 50,--
    • in Form von Kulmlandgutscheinen, welche vom Bürgermeister persönlich überbracht werden und
    • ein Gemeinde Ilztal Rucksack samt Inhalt

      Fahrsicherheitstraining
      Zuschuss
      Zuschusshöhe: € 50,--
      • Vorzuweisen ist die Teilnahmebestätigung des Fahrsicherheitstrainings samt Rechnung
      • sowie eine Bankverbindung. 

        Bauförderung
        Bauabgabe
        (Landesabgabe)
        € 10,--/m²
        EG 100 %
        weitere 50 %
        25 % bei Fertigstellung
        max. € 750,--

        Energieförderung
        Solar
        € 50,--/m² einmalig
        je Grundstück max. € 500,--
        Voraussetzung:
        • baurechtlich genehmigt/mitgeteilt
        • Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich

        Photovoltaik
        € 200,--/kwp/max. € 1000,--
        einmalig je Grundstück
        Voraussetzung:
        • baurechtlich genehmigt/mitgeteilt
        • Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich

        Wärmepumpe
        € 500,-- einmalig auf Objekt
        Voraussetzung:
        • baurechtlich genehmigt laut Stmk. Baugesetz §20 Anzeige (mit Datenblatt, Lageplan und Einzeichnung des Schallpegels, Tag und Nacht in 5 und 10 m vom Standort der Pumpe)
        • Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich

        Heizung
        € 500,-- einmalig auf Objekt
        Voraussetzung:
        • Landesförderung
        • baurechtlich genehmigt laut
          Stmk. Baugesetz §20 Anzeige
        • Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich

          Tierzuchtförderung
          Tiere
          • 60 % der Besamungskosten (Schwein und Rind)
          • Bei Kauf eines Widders werden alle zwei Jahre die Kosten zur Gänze rückerstattet
          Für nähere Infos rufen Sie bitte im Gemeindeamt unter 03113 2485 an.

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