Förderung / Bau
Bauförderung
Bauabgabe (Landesabgabe)
25 % bei Fertigstellung, max. € 750,-
€ 10,-/m²
EG 100 %
weitere 50 %
Förderung / Bau
Bauabgabe (Landesabgabe)
25 % bei Fertigstellung, max. € 750,-
€ 10,-/m²
EG 100 %
weitere 50 %
Förderung / Jungbürger
Für Führerscheinneulinge
Zuschusshöhe: € 50,-
Vorzuweisen sind:
-die Teilnahmebestätigung des Fahrsicherheitstrainings samt Rechnung
-eine Bankverbindung
Förderung / Bau
Aufgrund der Aktualisierung der Landesförderrichtlinien besteht die Möglichkeit, eine Pauschalförderung in Höhe von €1.000,- pro Speicheranlage/Zisterne zu beantragen, die im Jahr 2024 errichtet wurde.
Förderung / Jungbürger
50 % der Kosten für das Top-Ticket
Vorzulegen sind folgende Unterlagen:
-ausgefülltes Formular
-bei Studenten: Inskriptionsbestätigung
-Kopie des Top-Tickets
-Zahlungsbestätigung des Top-Tickets
Hier gehts zum Formular:
Ansuchen Förderung Top-Ticket
Förderung / Heizung
einmalig € 500,- pro Objekt
Voraussetzungen:
-Landesförderunge
-baurechtlich genehmigt lt. Stmk. Baugesetz §20 Anzeige
-Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich
Hier gehts zum Antragsformular:
Förderung Heizung
Förderung / Jungbürger
Geburt
einmalig pro Kind
-€ 50,- in Form von Kulmlandgutscheinen
-einen Gemeinde Ilztal Rucksack samt Inhalt
Das Präsent wird vom Bürgermeister persönlich überbracht.
einmalig je Grundstück:
€ 200,- pro kwp, maximal € 1000,-
Voraussetzungen:
-baurechtlich genehmigt/mitgeteilt
-Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich
Hier gehts zum Antragsformular:
Förderung Photovoltaik
einmalig € 50,-/m² je Grundstück
maximal € 500,-
Voraussetzung:
-baurechtlich genehmigt/mitgeteilt
-Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich
Hier gehts zum Antragsformular:
Förderung Solar
Förderung / Tierzucht
-60 % der Kosten von Schweine und Rinderbesamungen.
-Bei Kauf eines Widders werden alle zwei Jahre die Kosten zur Gänze rückerstattet.
Für nähere Infos rufen Sie bitte im Gemeindeamt an.
Förderung / Heizung
einmalig € 500,- pro Objekt
Voraussetzungen:
-baurechtlich genehmigt laut Stmk. Baugesetz § 20 Anzeige (mit Datenblatt, Lageplan und Einzeichnung des Schallpegels, Tag und Nacht in 5 und 10 m vom Standort der Pumpe)
-Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich
Hier gehts zum Antragsformular:
Förderung Wärmepumpe
Gemeinde Ilztal
+43 3113 2485
gde@ilztal.gv.at
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00, 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag: geschlossen
Sonntag: geschlossen