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Förderung Regenwasserspeicheranlage

Förderung /

Landesförderung für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke

Aufgrund der Aktualisierung der Landesförderrichtlinien besteht die Möglichkeit, eine Pauschalförderung in Höhe von €1.000,- pro Speicheranlage (Zisterne) zu beantragen, die im Jahr 2024 errichtet wurde.

Was wird gefördert?
Seitens des Landes besteht die Möglichkeit Maßnahmen zur Speicherung und Nutzung von
Regenwässer für private Bewässerungszwecke in Form von einer Pauschalförderung von € 1000,- pro
Regenwasser Zisterne zu beantragen.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Private Förderwerber können nach Errichtung der Regenwasser Zisterne im gleichen Jahr über das
Bauamt im Gemeindeamt diese Pauschalförderung beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Landesförderung beträgt bis zu € 1000,- pro Speicheranlage (Zisterne). Die Kosten sind anhand von
Rechnungen und Zahlungsbelegen bekanntzugeben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Speicheranlage muss mind. 5 m² Speichervolumen (Nachweis über Rechnung) aufweisen.

  •  Ansuchen Förderung Regenwasserspeicheranlage (Zisterne)
  •  Ordnungsgemäße Errichtung – Meldepflichtige Vorhaben gem. § 21 BauG
  •  Überprüfung vor Ort oder Bestätigung des ausführenden Unternehmens
  • Rechnung (Voraussetzung ist eine Rechnungssumme von mind. €1.000,- und Rechnungsdatum ab 01.01.2024) inkl. Zahlungsbeleg

Die Auszahlung findet über die zuständige Stelle im Land Steiermark statt.
Die gesammelten Unterlagen werden Ende Oktober des jeweiligen Jahres an das Land Steiermark
übermittelt, danach folgen Prüfung und Auszahlung.

Kontaktdaten

Monika Reisinger
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Gemeinde Ilztal
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