phone+43 3113 2485
emailgde@ilztal.gv.at

Hundeanmeldung

Jeder Hund, der in einen Haushalt einzieht, muss im Bürgerservice angemeldet werden.

Neugeborene Hunde sind innerhalb von 3 Monaten, erworbene Hunde innerhalb von 2 Wochen meldepflichtig. Der Hundehalter bekommt daraufhin jährlich einen Bescheid für die Entrichtung der Hundeabgabe.

Das Hundeanmeldeformular dazu finden Sie hier: Hundeanmeldung

Hundeabgabe

für Wach-, Begleit- oder Berufshunde*€ 30,–
für alle anderen Hunde€ 60,–
*Nachweis der entsprechenden Ausbildung für die Preisreduktion erforderlich

Die Verordnung dazu finden Sie hier: Hundeabgabenverordnung

Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Gemeinde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.

Das Hundeabmeldeformular dazu finden Sie hier: Hundeabmeldung

Für alle Fragen rund um die Hundeabgabe kontaktieren Sie bitte Christine Rosenberger-Gutmann unter +433113/2485-6 oder christine.rosenberger-gutmann@ilztal.gv.at.

Chippflicht für Hunde

Jeder Hund bzw. auch Welpe muss durch einen Tierarzt mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. 

Weiterführende Informationen und Downloads:

Steirisches Hundeabgabengesetz

Gemeinde Ilztal
+43 3113 2485
gde@ilztal.gv.at

Öffnungszeiten
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00, 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag: geschlossen
Sonntag: geschlossen