Hundeanmeldung
Jeder Hund, der in einen Haushalt einzieht, muss im Bürgerservice angemeldet werden.
Neugeborene Hunde sind innerhalb von 3 Monaten, erworbene Hunde innerhalb von 2 Wochen meldepflichtig. Der Hundehalter bekommt daraufhin jährlich einen Bescheid für die Entrichtung der Hundeabgabe.
Das Hundeanmeldeformular dazu finden Sie hier: Hundeanmeldung
Hundeabgabe
für Wach-, Begleit- oder Berufshunde* | € 30,– |
für alle anderen Hunde | € 60,– |
Die Verordnung dazu finden Sie hier: Hundeabgabenverordnung
Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Gemeinde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.
Das Hundeabmeldeformular dazu finden Sie hier: Hundeabmeldung
Für alle Fragen rund um die Hundeabgabe kontaktieren Sie bitte Christine Rosenberger-Gutmann unter +433113/2485-6 oder christine.rosenberger-gutmann@ilztal.gv.at.
Chippflicht für Hunde
Jeder Hund bzw. auch Welpe muss durch einen Tierarzt mittels Mikrochip gekennzeichnet werden.