Meldeamt
An- und Abmeldung eines Wohnsitzes
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft
vorzunehmen.
Wenn Sie zu uns kommen, um sich umzumelden, können Sie dabei helfen, die Bearbeitungszeit zu verkürzen, indem Sie bereits ausgefüllte Meldezettel mitbringen.
Information für den Meldepflichtigen
Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Reisedokument (z.B. Reisepass) bei Unterkunftnehmern, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
- Ausgefülltes Meldeformular mit Unterschriften von Unterkunftgeber (z.B. Vermieter) und Unterkunftnehmer
Anmeldung eines Neugeborenen
Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde. Ansonsten ist nur die Geburtsurkunde vom Erziehungsberechtigten zur Anmeldung ins Gemeindeamt mitzubringen.
Für den Inhalt des Meldezettels ist, unabhängig davon, wer den Meldezettel ausfüllt, immer der Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher bitte den Meldezettel auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen, auch dann, wenn er von der Behörde ausgefertigt wird.
Für weitere Fragen stehen wir gerne
unter 03113/2485 oder sarah.zoellner@ilztal.gv.at
zur Verfügung.
Weiterführende Links zum Thema
Anmeldung
Ummeldung
Abmeldung
Meldebestätigung
Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz