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Meldeamt

An- und Abmeldung eines Wohnsitzes

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unter­kunft, eine Ab­meld­ung inner­halb von drei Tagen vor oder nach Auf­gabe der Unter­kunft
vor­zunehmen.

Wenn Sie zu uns kommen, um sich umzumelden, können Sie dabei helfen, die Bearbeitungs­zeit zu ver­kürzen, indem Sie bereits aus­gefüllte Melde­zettel mit­bringen.

Information für den Meldepflichtigen

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familien­namen vor der ersten Ehe­schließung, Geburts­datum, Geburts­ort und Staats­an­gehör­igkeit des Unterkunft­nehmers her­vor­gehen (z.B. Reise­pass, Geburts­urkunde, Heirats­urkunde oder Staats­bürger­schafts­nachweis)
  • Reisedokument (z.B. Reisepass) bei Unterkunft­nehmern, die nicht die öster­reich­ische Staats­bürger­schaft besitzen.
  • Ausgefülltes Meldeformular mit Unterschriften von Unterkunftgeber (z.B. Vermieter) und Unterkunftnehmer

Anmeldung eines Neugeborenen

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde. Ansonsten ist nur die Geburtsurkunde vom Erziehungsberechtigten zur Anmeldung ins Gemeindeamt mitzubringen.

Für den Inhalt des Melde­zettels ist, unabhängig davon, wer den Melde­zettel ausfüllt, immer der Melde­pflicht­ige ver­ant­wort­lich. Kontroll­ieren Sie daher bitte den Melde­zettel auf Voll­stän­digkeit und Richtig­keit der Ein­tra­gung­en, auch dann, wenn er von der Behörde aus­ge­fertigt wird.

Für weitere Fragen stehen wir gerne
unter 03113/2485 oder sarah.zoellner@ilztal.gv.at
zur Verfügung.

Weiterführende Links zum Thema

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Öffnungszeiten
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
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