Reisepass
Für Bewohner der Gemeinde Ilztal ist die Bezirkshauptmannschaft Weiz zuständig.
Der Passantrag kann jedoch auch im Bürgerservice des Gemeindeamtes gestellt werden. Der Reisepass wird Ihnen dann innerhalb von zwei Wochen zugeschickt.
Servicestelle für Passanträge: +433113/2485
Bürgerservice: | Sarah Zöllner |
Adresse: | Prebensdorf 170, 8211 Ilztal |
Telefon: | +433113/2485 |
E-Mail: | gde@ilztal.gv.at |
Öffnungszeiten: | Mo bis Do: 08:00 – 12:00 Uhr Fr: 08:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr |
Erforderliche Dokumente
Folgende Dokumente bzw. Unterlagen sind bei Einreichung eines Passantrages in der Gemeinde vorzulegen:
- alter Reisepass
- Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn noch kein Reisepass vorhanden war)
- Geburtsurkunde (wenn noch kein Reisepass vorhanden ist)
- Nachweis über akademischen Grad (wenn vorhanden)
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
- 1 EU-Passfoto in Farbe (vom Fotografen bestätigt und nicht älter als 6 Monate)
Kinderpass
Ab Juni 2012 braucht jedes Kind verpflichtend seinen eigenen Kinderpass als Reisedokument. Die Eintragung bei den Eltern gilt dann nicht mehr. Auch, wenn der Pass der Eltern noch länger gültig sein sollte. Daher sollte für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt bis zum vollendeten 2. Lebensjahr 2 Jahre und danach bis zum 12. Lebensjahr 5 Jahre. Wenn der Passantrag für den ersten Reisepass exakt am 2. Geburtstag bei der Bezirkshauptmannschaft einlangt, ist der Reisepass noch kostenlos und bereits 5 Jahre gültig.
Erforderliche Unterlagen:
- ein Passfoto in Farbe (nicht älter als 6 Monate)
- gültiger Reisepass des Antragstellers oder der Antragstellerin
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
- Nachweis der Vertretungsbefugnis:
- Heiratsurkunde des Antragstellers oder der Antragstellerin oder
- Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
- Nachweis über die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung mit Rechtskraftbestätigung oder
- Vergleich über die gemeinsame Obsorge oder
- Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
- Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes
- schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder bei unehelichen Minderjährigen der leiblichen Mutter
Gebühren
Erwachsene und Kinder ab dem 12. Lebensjahr: | |
neuer Reisepass | € 75,90 |
Expresspass | € 100,– |
Eintagesexpresspass | € 220,– |
Kleinkinder bis zum 2. Lebensjahr: | |
Kinderpass | € 0,– |
Expresspass für Kleinkinder | € 45,– |
Eintagesexpresspass für Kleinkinder | € 165,– |
Kinder ab dem 2. Lebensjahr: | |
Kinderpass | € 30,– |
Expresspass für Kinder | € 45,– |
Eintagesexpresspass für Kinder | € 165,– |
Informationen zu kostenfreien Ausweisdokumenten für Kleinkinder unter 2 Jahren
Für Kinder unter 2 Jahren ist ein Ausweisdokument – wahlweise ein Reisepass oder Personalausweis – kostenfrei. Wird ein zweites Dokument beantragt, gelten die regulären Gebühren für Kinder ab 2 Jahren.
Wird der Antrag am Tag des 2. Geburtstags gestellt oder – wenn dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt – am darauffolgenden Werktag, ist der Reisepass ebenfalls kostenfrei und erhält eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Was tun, wenn der Reisepass verloren geht
Wer ein Reisedokument verliert und es später wiederfindet, muss dies bei der zuständigen Passbehörde melden, sonst kann es zu Komplikationen bei der Ein- und Ausreise kommen.
Verlorene Dokumente werden im Schengener Informationssystem (SIS) und in den Datenbanken von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben. Alle ausgeschriebenen Dokumente sind für die Grenzbeamten weltweit abrufbar.
Oft findet der Verlustträger das ursprüngliche Reisedokument wenige Tage später wieder, teilt dies aber der Behörde nicht mit. Das als verloren gemeldete Dokument bleibt in den internationalen Fahndungsdatenbanken ausgeschrieben. Wer sein wiedergefundenes Dokument dann bei der Ein- oder Ausreise verwendet, kann in Schwierigkeiten geraten.
Kontrolle durch die Interpol-Fahndungsdatenbank
Besonders bei Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Dokumente routinemäßig mit der Interpol-Datenbank abgeglichen. Wird dabei festgestellt, dass die verwendete Urkunde zur Fahndung ausgeschrieben ist, zieht das weitere Überprüfungen nach sich. Das kann dauern und für den Reisenden zu Zeitverlust und Kosten führen. Im schlimmsten Fall wird die Einreise in das Gastland nicht gestattet und die Rückreise muss angetreten werden.
Das gilt übrigens nicht nur für verlorene oder verlegte Reisedokumente, sondern auch für gestohlene und später wiedergefundene. Ein Diebstahl muss auf jeden Fall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden; ebenso das Wiederauffinden eines als gestohlen gemeldeten Reisedokuments.
Weiterführende Informationen und Formulare:
Bundesministerium f. Inneres – Alle Informationen über den Reisepass