Gebäudeinventar (gemäß EED III)
EED III Richtlinie – Veröffentlichung lt. Artikel 6
Die EU hat im Europäischen Klimagesetz das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 verbindlich festgelegt. Zur Umsetzung wurden im Rahmen des Maßnahmenpakets „Fit for 55“ zentrale energie- und klimapolitische Vorgaben überarbeitet, darunter die Energieeffizienzrichtlinie.
Die EED III-Richtlinie (Energy Efficiency Directive) legt fest, welche Energieeinsparungen EU-weit erreicht werden müssen, um eine Verbesserung der Energieeffizienz zu erzielen. Zu den Neuerungen zählen unter anderem strengere Einsparziele sowie höhere Effizienzanforderungen, insbesondere für den öffentlichen Sektor.
Für Gemeinden sind insbesondere zwei Bestimmungen relevant:
Gemäß Artikel 5 muss der Energieverbrauch öffentlicher Einrichtungen jährlich um mindestens 1,9 % gegenüber 2021 gesenkt werden. Für kleinere Gemeinden gelten gestaffelte Fristen (unter 50.000 Einwohner:innen ab 2027, unter 5.000 Einwohner:innen ab 2030).
Artikel 6 verpflichtet dazu, ab Oktober 2025 jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche beheizter und/oder gekühlter öffentlicher Gebäude (über 250 m²) energetisch zu sanieren. Ziel ist die schrittweise Erreichung von Niedrigstenergie-Standards.
Ein Gebäudeinventar gibt einen Überblick über den Energieverbrauch und die energetische Qualität der Gebäude und dient als Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen sowie Energie- und Kosteneinsparungen.
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