VERFÜGUNG der Änderung des Flächenwidmungsplanes, VF: 1.01 „Strempfl“
Veröffentlicht:
15.04.2026
Abteilung:
Allgemeine Kundmachungen
Gemäß § 25 iVm § 39 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 i.d.F. LGBl. Nr. 20/2026, wird
die Anhörung des Entwurfes zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, VF: 1.01 „Strempfl“
und den o.a. Änderungsentwurf, verfasst von Heigl Consulting ZT GmbH, GZ: HC14_2.16, 08.04.2026, in der Zeit
vom 16.04.2026
bis 30.04.2026
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Nähere Informationen finden Sie im beigefügten PDF.
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