Kundmachung Verordnung über die Übernahme ins öffentliche Gut
Veröffentlicht:
19.05.2026
Abteilung:
Allgemeine Kundmachungen
Gemäß 5 92 Abs. 1 und 2 der G0 1967, LGBl. Nr. 1 15 idgF, wird kundgemacht:
Gem. 5 8 Abs. 3 LSTVG 1964 idgF. hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilztal
unter Zugrundelegungder Vermessungsurkunde GZ:15801-T/25 vom
15.12.2025 erstellt von Permann &Schmaldienst Vermessung ZT GmbH in der
Sitzung vom 26.03.2026 nachstehende Verordnung beschlossen:
Grundbücherliche Durchführung der katastralen Vermessung
Genauere Informationen finden Sie im beigefügten PDF.
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