Verfügung Bebauungsplan „Gebiet WA(1) - KG Preßguts”, B5
Veröffentlicht:
24.04.2026
Abteilung:
Allgemeine Kundmachungen
Gemäß 5 40 Abs. 6, Z 1, des Stmk. Raumordnungsgesetzes(StROG), LGBI. Nr. 49/2010, i.d.F. LGBI. Nr. 20/2026,
wird der Bebauungsplan „Gebiet WA(1) — KG Preßguts“, BS, verfasst von Heigl Consulting ZT GmbH, GZ:
HC14_3.10,21.04.2026, in der Zeit
vom 27.04.2026
bis 26.06.2026
im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
In den Entwurf kann während der Amtsstunden Einsicht genommen werden. Innerhalb dieser Frist kann jedermann
Einwendungen schriftlich und begründet beim Gemeindeamt bekannt geben.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem angefügten PDF.
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