Familienförderung – Kanalbenützungsgebühr
Förderung / Familie, Jungbürger
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Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten eine Förderung der Kanalbenützungsgebühr.
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Die Förderung gilt:
- ab dem 3. Kind
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Auszahlung erfolgt zu Jahresende
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